AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber von Blickmacher.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Louis Bäcker, Sedanstraße 72, 42281 Wuppertal — handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Blickmacher" (nachfolgend „Blickmacher" oder „Auftragnehmer") — und dem Auftraggeber.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher (§ 13 BGB) sind nicht Vertragspartner. Mit Annahme eines Angebots von Blickmacher akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, soweit Blickmacher diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
01Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Blickmacher und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit den von Blickmacher angebotenen Leistungen, insbesondere:
- Produktion KI-gestützter Werbevideos und Werbespots
- Erstellung KI-gestützter Produktbilder (Produktfotos, Produktvisualisierungen)
- Webdesign und Erstellung von Internetseiten einschließlich Motion-Design
- Konzeption und Beratung im Bereich digitaler Werbung
- Unverbindliche Demo-Entwürfe gemäß Abschnitt 04
Blickmacher erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Ein Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne dieser AGB, wenn er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
02Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt in folgendem Ablauf:
- Der Auftraggeber übermittelt eine Anfrage über das Kontaktformular auf blickmacher.de, per E-Mail oder telefonisch.
- Blickmacher erstellt auf Basis der übermittelten Informationen ein individuelles Angebot mit Beschreibung der Leistung, Lieferzeit, Vergütung und Zahlungsbedingungen.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.
Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Die Annahme stellt zugleich die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag dar.
Blickmacher behält sich vor, einzelne Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
03Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Angebotserstellung auf blickmacher.de veröffentlichten Paketbeschreibungen, Preise und Zusatzleistungen.
Werbevideo-Produktion: Inkludiert sind die im gebuchten Paket genannte Anzahl an Konzepten, Revisionsrunden und die finale Auslieferung in den vereinbarten Formaten.
Produktbilder: Inkludiert sind die im gebuchten Paket genannte Anzahl an Bildern und Szenen, die vereinbarten Revisionsrunden sowie die Auslieferung in den vereinbarten Auflösungen und Formaten. Grundlage sind vom Auftraggeber bereitgestellte Produktaufnahmen oder Produktbeschreibungen.
Webdesign: Inkludiert sind die im gebuchten Paket genannte Anzahl an Seiten bzw. Sektionen, die Design-Visuals, die technische Einbindung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte und Rechtstexte sowie die Übergabe der finalen Website-Dateien. Hosting, Domain, Wartung und laufende Pflege sind nicht Bestandteil des Webdesign-Pakets (siehe Abschnitt 13).
Über den Paketumfang hinausgehende Leistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Preise für Zusatzleistungen richten sich nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Add-on-Preisen.
04Kostenlose Demo
Blickmacher bietet Interessenten auf Anfrage einen kostenlosen und unverbindlichen Demo-Entwurf (in der Regel eine Startseiten-Skizze) an. Der Demo-Entwurf dient ausschließlich der Veranschaulichung eines möglichen Konzepts und stellt keine Vertragsleistung, kein Angebot im Rechtssinne und keine Zusicherung eines bestimmten Endergebnisses dar.
Sämtliche Rechte am Demo-Entwurf verbleiben bei Blickmacher. Ohne eine anschließende Beauftragung erwirbt der Interessent keine Nutzungsrechte am Demo-Entwurf, an seinem Aufbau, seinen Gestaltungselementen oder seinem Code; eine Nutzung, Vervielfältigung oder Nachbildung durch den Interessenten oder Dritte ist nicht gestattet. Blickmacher ist berechtigt, Demo-Entwürfe und ihre Bestandteile für andere Zwecke und andere Interessenten weiterzuverwenden.
Demo-Entwürfe werden von Blickmacher nach angemessener Zeit ohne gesonderte Mitteilung offline genommen. Ein Anspruch auf Erstellung, Bereitstellung oder Aufrechterhaltung eines Demo-Entwurfs besteht nicht.
05Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % Anzahlung nach Vertragsabschluss, fällig binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung
- 50 % Restzahlung nach Abnahme gemäß Abschnitt 07, fällig binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung
Der Projektstart erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert unter 300 € kann Blickmacher die Vergütung vollständig im Voraus verlangen.
Blickmacher ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die Rechnungen enthalten daher keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug ist Blickmacher berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche Nutzungsrechte gemäß Abschnitt 12 bei Blickmacher.
06Lieferzeiten
Die im Angebot oder auf der Website angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform im Einzelvertrag.
Die Lieferzeit beginnt frühestens mit Eingang der Anzahlung sowie der vollständigen Bereitstellung aller für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien (insbesondere Texte, Logo, Bilder, Produktaufnahmen) durch den Auftraggeber.
Verzögerungen, die der Auftraggeber durch unvollständige Briefings, verspätete Rückmeldungen bei Revisionsrunden oder verspätete Bereitstellung von Materialien verursacht, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
07Abnahme
Blickmacher stellt dem Auftraggeber die fertige Leistung zur Abnahme bereit (bei Websites als Vorschau-Link, bei Videos und Bildern als Download oder Vorschau). Der Auftraggeber prüft die Leistung und erklärt die Abnahme in Textform oder rügt vorhandene Mängel konkret in Textform.
Rügt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine Mängel oder nimmt er die Leistung in Gebrauch (insbesondere durch Veröffentlichung der Website, des Videos oder der Bilder), gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Mit der Abnahme wird die Restzahlung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.
08Revisionen und Änderungswünsche
Die Anzahl der im gebuchten Paket inkludierten Revisionsrunden ergibt sich aus der Paketbeschreibung. Eine Revisionsrunde umfasst die gesammelten Änderungswünsche des Auftraggebers zu einem Lieferstand.
Zusätzliche Revisionen, die über den im Paket inkludierten Umfang hinausgehen, werden mit 90,00 € pro Revisionsrunde in Rechnung gestellt. Blickmacher wird den Auftraggeber vor Durchführung kostenpflichtiger Revisionen ausdrücklich auf die anfallenden Kosten hinweisen.
Grundlegende konzeptionelle Änderungen oder Neuausrichtungen des Projekts nach Konzeptfreigabe gelten nicht als Revision, sondern als neue Auftragsleistung und werden gesondert vereinbart und vergütet.
Bei KI-generierten Bildern und Videos sind Abweichungen zwischen einzelnen Generierungsdurchläufen technisch bedingt. Ein Anspruch auf pixelgenaue Umsetzung einer Vorgabe oder auf exakte Reproduktion eines vorherigen Standes mit veränderten Details besteht nicht; Blickmacher schuldet insoweit eine dem Briefing entsprechende Umsetzung nach bestem fachlichen Ermessen.
09Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Blickmacher alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
- Vollständiges Briefing zu Zielen, Zielgruppe und gewünschten Inhalten
- Logos, Markenrichtlinien, Produktaufnahmen und sonstige Brand-Assets
- Texte, Slogans oder spezifische Inhalte, die einbezogen werden sollen
- Zeitnahe Rückmeldungen bei Revisionsrunden und zur Abnahme
Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die nötigen Nutzungsrechte verfügt. Für Verstöße gegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien resultieren, haftet ausschließlich der Auftraggeber; er stellt Blickmacher insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
10Rechtstexte und keine Rechtsberatung
Blickmacher erbringt ausschließlich gestalterische und technische Leistungen. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) ist nicht Vertragsgegenstand und wird zu keinem Zeitpunkt geschuldet.
Soweit im Leistungsumfang Rechtstexte-Seiten (insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung) enthalten sind, beschränkt sich die Leistung von Blickmacher auf deren technische Einbindung und gestalterische Integration in die Website. Die Inhalte stellt der Auftraggeber bereit oder lässt sie über Generatoren etablierter Drittanbieter erstellen. Von Blickmacher eingesetzte Texte sind unverbindliche Muster.
Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit dieser Texte sowie für deren fortlaufende Anpassung an geänderte Rechtslagen oder geänderte betriebliche Verhältnisse ist allein der Auftraggeber als Betreiber der Website verantwortlich. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich empfohlen, sämtliche Rechtstexte vor Veröffentlichung durch eine zur Rechtsberatung befugte Person prüfen zu lassen.
Entsprechendes gilt für Fragen der Verwendung gelieferter Inhalte auf Plattformen Dritter (z.B. Marktplätze, soziale Netzwerke) und deren Richtlinien. Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte ist in Abschnitt 12.7 geregelt.
11Inhalte, Produktionsmittel und Drittlizenzen
Blickmacher verwendet bei der Produktion sowohl eigene kreative Konzepte und Texte als auch professionelle Drittanbieter-Werkzeuge, einschließlich KI-gestützter Bild-, Video-, Sprach- und Musik-Generierungstools. Blickmacher nutzt diese Werkzeuge ausschließlich im Rahmen der jeweiligen kommerziellen Lizenzbedingungen.
Einzelne Bestandteile einer Lieferung können den Lizenzbedingungen Dritter unterliegen, insbesondere Musik, synthetische Sprecherstimmen, Schriftarten, Icons, Open-Source-Bibliotheken und Stock-Material. Diese Bestandteile werden nicht von Blickmacher lizenziert, sondern dem Auftraggeber im Rahmen der jeweils geltenden Drittlizenz zur Verfügung gestellt. Blickmacher benennt solche Bestandteile auf Anfrage und weist auf ihm bekannte Nutzungsbeschränkungen hin.
Blickmacher haftet nicht für Rechtsverstöße, die durch vom Auftraggeber explizit vorgegebene Inhalte oder durch ausdrücklich angeforderte Imitationen bestehender Werke, Marken oder Personen entstehen. Wünscht der Auftraggeber solche Imitationen, hat er die rechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen.
12Nutzungsrechte
12.1 Grundsatz bei KI-generierten Inhalten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass an rein KI-generierten Bild-, Video- und Toninhalten nach derzeitiger Rechtslage in der Regel kein Urheberrecht entsteht. Soweit Blickmacher nachfolgend Nutzungsrechte einräumt, umfasst dies die urheberrechtlich geschützten Anteile (insbesondere Konzept, Texte, Schnitt, Gestaltung, Code) sowie — unabhängig vom Bestehen eines Urheberrechts — die vertragliche Zusage von Blickmacher, das konkret gelieferte Ergebnis nicht für Dritte zu verwenden und Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Rechte Dritter gemäß Abschnitt 11 bleiben unberührt.
12.2 Werbevideos
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Blickmacher dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Videos für eigene werbliche und kommunikative Zwecke ein. Eingeschlossen ist das Recht zur Bearbeitung, Anpassung, Kürzung und Veröffentlichung auf allen Medien und Plattformen. Blickmacher verpflichtet sich, das gelieferte Video nicht für andere Auftraggeber zu verwenden.
Nicht eingeschlossen sind der Weiterverkauf des gelieferten Werks an Dritte, die Sublizenzierung an andere Werbetreibende oder Agenturen sowie die Nutzung für andere Unternehmen als den Auftraggeber.
12.3 Produktbilder
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Blickmacher dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gelieferten Produktbildern ein, einschließlich der Nutzung in Online-Shops, auf Marktplätzen, in sozialen Netzwerken, in Werbung und Druckerzeugnissen sowie des Rechts zur Bearbeitung. Blickmacher verpflichtet sich, die gelieferten Bilder nicht für andere Auftraggeber zu verwenden. Weiterverkauf und Sublizenzierung der Bilder als solche sind nicht gestattet.
12.4 Webdesign
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Blickmacher dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der konkreten Gestaltung der gelieferten Website sowie am hierfür individuell erstellten Quellcode (HTML, CSS, JavaScript) und den finalen Design-Visuals ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Code selbst zu bearbeiten, durch Dritte bearbeiten zu lassen und ihn auf einem Hosting seiner Wahl zu betreiben.
Nicht übertragen werden Rechte an Drittkomponenten (insbesondere CSS-Frameworks, Schriftarten, Icon-Sets und Bibliotheken), die unter ihren jeweiligen Lizenzen verbleiben, sowie Rechte an den in Abschnitt 12.5 genannten Bausteinen.
12.5 Vorbehalt an Bausteinen, Werkzeugen und Methoden
Blickmacher verwendet für seine Leistungen wiederkehrende Bausteine, insbesondere Layout-Sektionen, Komponenten, Code-Snippets, Animationsmuster, Prompts, Stile, Szenenaufbauten und Arbeitsmethoden. Diese Bausteine verbleiben ausschließlich bei Blickmacher und dürfen von Blickmacher uneingeschränkt für andere Projekte verwendet werden. Das dem Auftraggeber eingeräumte ausschließliche Nutzungsrecht bezieht sich allein auf die konkrete, individuelle Ausgestaltung seiner Lieferung (Inhalte, Texte, Bildwelt, Farbgebung, Kombination und Anordnung), nicht auf die zugrunde liegenden Bausteine.
12.6 Eigenwerbung von Blickmacher
Blickmacher ist berechtigt, die im Auftrag erstellten Werke zum Zweck der Eigenwerbung im Portfolio (Website, Social Media, Pitch-Decks, Wettbewerbsbeiträge) zu zeigen und in diesem Zusammenhang auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Dieses Recht erlischt nicht mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Auftraggeber kann der Eigenwerbung jederzeit in Textform widersprechen. Bei Widerspruch wird Blickmacher die entsprechende Darstellung binnen 14 Tagen entfernen. Bestehende Veröffentlichungen in Drittmedien (z.B. archivierte Inhalte) bleiben hiervon unberührt.
12.7 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Blickmacher liefert KI-generierte Bilder und Videos mit einem Hinweis auf ihre KI-Erzeugung sowie mit einer kurzen Anleitung zur Kennzeichnung bei der Veröffentlichung. Der Auftraggeber ist als Veröffentlichender nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) selbst dafür verantwortlich, die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung beizubehalten bzw. in der jeweils vorgeschriebenen Form anzubringen und sie nicht zu entfernen. Für Rechtsfolgen einer entfernten oder unterlassenen Kennzeichnung haftet allein der Auftraggeber.
13Hosting, Domain und Wartung
Hosting, Domain-Registrierung, E-Mail-Postfächer, SSL-Zertifikate, Wartung, Sicherheitsupdates und laufende inhaltliche Pflege sind nicht Bestandteil der Webdesign-Pakete, sofern sie nicht im Angebot ausdrücklich genannt sind.
Die Übergabe der Website erfolgt als vollständiges Dateipaket oder — auf Wunsch — durch Einrichtung in einem Hosting-Konto, das auf den Auftraggeber lautet. Richtet Blickmacher die Website übergangsweise in einem eigenen Konto ein, überträgt Blickmacher die Website nach vollständiger Zahlung auf ein Konto des Auftraggebers oder übergibt das Dateipaket; eine Verpflichtung zum dauerhaften Betrieb durch Blickmacher besteht nicht.
Blickmacher bietet auf Wunsch Anpassungs-, Wartungs- und Betreuungsleistungen zu den jeweils gültigen Add-on-Preisen an. Eine Verpflichtung zur Beauftragung solcher Leistungen besteht nicht.
14Stornierung und Kündigung
14.1 Stornierung vor Projektstart
Storniert der Auftraggeber vor Beginn der Leistungserbringung (vor Beginn der Konzept- oder Produktionsphase), erfolgt eine vollständige Erstattung einer bereits geleisteten Anzahlung.
14.2 Kündigung während laufendem Projekt
Kündigt der Auftraggeber während eines laufenden Projekts, ist Blickmacher berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung zu stellen. Die Berechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Projektfortschritt und dem Anteil der bereits geleisteten Arbeitsstunden bzw. Produktionsphasen am Gesamtumfang. Bereits entstandene Kosten für Drittleistungen und Generierungskontingente werden zusätzlich berechnet.
Bereits geleistete Anzahlungen werden mit dem anteiligen Vergütungsanspruch verrechnet. Ein etwaiger Überschuss wird dem Auftraggeber erstattet. Nutzungsrechte an unfertigen Zwischenständen werden nicht eingeräumt.
14.3 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Vertragsverstoß, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Partei.
15Mängelhaftung
Mängel an den gelieferten Leistungen sind unverzüglich nach Bereitstellung, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist gemäß Abschnitt 07, in Textform zu rügen. Mängel, die innerhalb dieser Frist gerügt werden, wird Blickmacher im Wege der Nacherfüllung beheben.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung der Vergütung verlangen oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten.
Geschmacks- oder Stilfragen, die nach Konzeptfreigabe geäußert werden, sowie die in Abschnitt 08 beschriebenen technisch bedingten Abweichungen bei KI-Generierungen stellen keinen Mangel im Sinne dieser Bestimmung dar, sondern werden im Rahmen der Revisionen behandelt.
Für Websites gilt: Blickmacher gewährleistet die Darstellung in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser. Spätere Änderungen von Browsern, Plattformen, Drittdiensten oder Rechtslagen begründen keinen Mangel.
16Haftung
Blickmacher haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Blickmacher beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von Blickmacher beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Blickmacher nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von Blickmacher ausgeschlossen. Insbesondere haftet Blickmacher nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge oder mittelbare Folgeschäden, die aus der Nutzung der gelieferten Werke entstehen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
17Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verschulden bekannt werden oder bereits vor Vertragsschluss bekannt waren. Die Eigenwerbung von Blickmacher gemäß Abschnitt 12.6 ist von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ausdrücklich ausgenommen.
18Datenschutz
Blickmacher verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Übermittelt der Auftraggeber im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mitarbeiterfotos, Kundenstimmen), stellt er sicher, dass die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
19Schlussbestimmungen
19.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
19.4 Textform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
19.5 Streitbeilegung
Blickmacher ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Bestimmung dient lediglich der Information; die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.